Bestellung und Widerruf
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie tralleri über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren (z. B. über einen, mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail):
Adresse
Klare Linie Agentur für Gestaltung GmbH
Hechenwangerstrasse 15b
86919 Utting am Ammersee
Deutschland
Kontakt
Fon +49 (0)8806 9578943
Fax +49 (0)8806 9578942
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
AGB
§ 1 Vertragspartner
1. Als Betreiber und Inhaber dieser Plattform sind Frau Ruth Schmoldt und Herr Oliver Schmoldt (Klare Linie GmbH) im Folgenden tralleri genannt der Vertragspartner diejenigen juristischen und natürlichen Personen, die Waren über diese Plattform beziehen wollen.
§ 2 Geltung der AGB
1. Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen tralleri und deren Kunden unterliegen ausschließlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von tralleri . Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt.
§ 3 Vertragsschluss
1. Die von tralleri im Internet oder in anderen Medien gelisteten Produkte stellen kein Verkaufsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst einen Kaufantrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Kaufanträge des Kunden können mittels der durch tralleri zur Verfügung gestellten Bestellformulare online abgegeben werden.
2. Der Antrag des Kunden gilt durch unmittelbare Lieferung, d. h. Übergabe der Ware an Spediteur/ Frachtführer/ Post als angenommen.
3. Der Vertragstext wird von tralleri nicht gesondert gespeichert. Die Bestelldaten werden dem Kunden in der E-Mail Bestätigung zugänglich gemacht.
4. Kaufanträge des Kunden werden nur zu den jeweils aktuellen Preisen und Konditionen angenommen. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%), bzw. der ermäßigten Mehrwertsteuer (7 %) zzgl. der Versandkosten.
5. tralleri übernimmt keine Garantie dafür, dass alle auf der Website angebotenen Produkte jederzeit lieferbar sind. Sollten ein oder mehrere Produkte nicht lieferbar sein, so wird tralleri die Kunden hierüber schnellstmöglich informieren. Sollte der Kunde die Ware bereits bezahlt haben, so wird ihm der entsprechende Betrag von tralleri unverzüglich zurückerstattet.
6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die im Bestellformular geforderten Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die aufgrund von fehlerhaften Angaben entstanden sind, hat der Kunde zu ersetzen.
§ 4 Gewährleistung
1. tralleri übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Gelisteten. Bei Wandaufklebern, sowie anderen Druckerzeugnissen sind geringfügige Abweichungen im Farbton gegenüber Mustern, im Format und in der Papier-, Stoff- und Oberflächenqualität fabrikations- bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar. Beachten Sie auch, dass die Darstellung im Internet von Monitor zu Monitor variiert und nie exakt der originalen Vorlage entsprechen kann. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2. Für die von tralleri vertriebenen Produkte werden branchenübliche Materialien verwendet. Für Drucke, Farben, Materialien, Lichtfestigkeit etc. kann nur auf der Basis durchschnittlicher Beständigkeit Gewähr übernommen werden.
3. Fehllieferungen und offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware an Klare Linie GmbH, Hechenwanger Straße 15b, 86919 Utting am Ammersee zu senden.
§ 5 Urheberrecht
1. Der Kunde ist nicht berechtigt gewerbsmäßig unsere Ware selbst oder durch Dritte herstellen, vervielfältigen oder vertreiben zu lassen oder die Artikel unseres Sortiments mit oder ohne Voransicht im Internet zum Verkauf anzubieten oder zu sonstigen Zwecken abzubilden. Die Rechte der Bilder liegen bei Wasfürmich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von tralleri – Klare Linie GmbH.
Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an tralleri ab. tralleri nimmt die Abtretung an.
tralleri ermächtigt widerruflich den Käufer, die an tralleri abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht von tralleri , die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. tralleri wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.
Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann tralleri vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und tralleri alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die Wasfürmich zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag von tralleri . Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum von tralleri stehen, erwirbt tralleri Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen tralleri nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt tralleri Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer tralleri anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. tralleri nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für tralleri verwahren.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von tralleri hinzuweisen und Wasfürmich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit tralleri seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber tralleri , sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten tralleri zu erstatten.
tralleri verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von tralleri hinzuweisen und tralleri unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit tralleri seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber tralleri , sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten tralleri zu erstatten.
§ 8 Datenschutz
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch tralleri ausführlich unterrichtet worden (siehe „Datenschutzinformation“). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auftragsbezogener und sonstiger Schriftverkehr durch tralleri auch auf elektronischem Weg erfolgt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Datenübertragung per E-Mail außerhalb des Einflussbereiches von tralleri Sicherheitsrisiken, beispielsweise durch Viren oder Zugriff Dritter bestehen können. Mit Ihrer Bestellung erlauben Sie Wasfürmich Dokumente und sonstige Daten auch mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Utting am Ammersee. 2. Das gleiche gilt, falls der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
§ 10 Haftung
tralleri leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Bei grober Fahrlässigkeit haftet tralleri gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet tralleri unbeschränkt.
Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht, insbesondere Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache in der vertraglich vereinbarten Art und Weise), haftet tralleri in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich tralleri mit einer Leistung in Verzug, so haftet tralleri wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
tralleri übernimmt keine Haftung für Verklebefehler. Die Montage der Folien durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. tralleri schließt jede Haftung und Schadensersatzansprüche, die durch die Benutzung der Aufkleber entstehen, aus.
tralleri bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
Soweit die Haftung von tralleri ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von tralleri .
Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
tralleri haftet nicht für Schäden am Untergrund sowie z. B. Tapeten, Farben, Lacke, Putz, Holzoberflächen, o. ä.. Diese können beim unsachgemäßen Ablösen der Wandaufkleber/- folien beschädigt werden. Der zu beklebende Untergrund muss trocken, staub- und fettfrei sein. Nach einem Neuanstrich muss die entsprechende Wand mindesten 14 Tage getrocknet und ausgehärtet sein. Zur Feststellung der Verträglichkeit sind Anwendungstests auf dem vorgesehenen Untergrund auszuführen. Hierfür kann auch ein Testaufkleber bei tralleri kostenlos angefordert werden. Wegen der Vielfalt möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und der Wahl des Untergrundes empfiehlt tralleri mit diesem Testaufkleber eine Vorabprüfung durchzuführen.
Eine Haftung von tralleri für falsche Angaben des Kunden in der Bestellung (z. B. falsche Größe oder Farbe) ist ausgeschlossen. Dies ist kein Grund für ein Umtauschrecht. In Einzelfällen kann ein Umtausch aus Kulanz von tralleri erfolgen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bedingung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechenden oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Regelungslücke gekannt hätten, gelten.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichem Sondervermögen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Utting am Ammersee, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.